Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.